Die Heilfürsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der Krankenversorgung für Teilbereiche des öffentlichen Dienstes.
Wechselt der Heilfürsorgeberechtigte in den Einzeldienst oder beendet seine aktive Dienstzeit, fällt die Heilfürsorge weg und es besteht Anspruch auf Beihilfe.
Nach den Beihilfevorschriften des Bundes erhält der Versorgungsempfänger 70% der beihilfefähigen Aufwendungen von der Beihilfe erstattet. Zur Absicherung der restlichen 30% benötigen Sie eine private Krankenversicherung.
Heilfürsorgeberechtigte profitieren von unseren Vorteilen
Mit der Anwartschaftsversicherung werden Sie garantiert und ohne erneute Risikoprüfung in unsere private Krankenversicherung aufgenommen.
Ihre Vorteile:
- Keine erneute Gesundheitsprüfung beim späteren Einstieg in die private Krankenversicherung
- Bei der großen Anwartschaftsversicherung steigen Sie darüber hinaus später zu einem günstigeren Beitrag in die private Krankenversicherung ein