Freitag, April 26, 2024

  

Informationen zu Impfungen und Immunprophylaxe

Informationen zu Impfungen und Immunprophylaxe

Als Versicherter von AXA bzw. der DBV haben Sie Versicherungsschutz für Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Prophylaktische Maßnahmen - und dazu zählen auch alle vorbeugenden Impfungen - sind nicht generell im Leistungskatalog der privaten Krankenversicherungen enthalten. Für eine Reihe von vorbeugenden Impfungen über-nehmen wir jedoch die Kosten tariflich - in Anlehnung an den deutschen Standardimpfplan. Lesen Sie gleich hier alles Wissenswerte zum Thema Impfungen und Immunprophylaxe.

Informationen zu Impfungen und Immunprophylaxe

Der menschliche Körper besitzt ein Immunsystem, mit dessen Hilfe Infektionskrankheiten abgewehrt werden. Dringen Krankheitserreger in den Körper ein, so entwickelt das Immunsystem sogenannte Antikörper zur Abwehr der Erreger. Einmal so bekämpfte Viren werden auch nach Jahren noch erkannt und unschädlich gemacht. Dieser Schutz hält in der Regel ein Leben lang an.

Wirkung einer Impfung

Es gibt zwei Möglichkeiten, durch Impfungen einen Immunschutz zu bewirken.

Bei der aktiven Immunisierung werden dem Körper Virusbestandteile oder abgeschwächte, nicht krankmachende Keime zugeführt. Dies veranlasst das Immunsystem, Abwehrstoffe zu bilden, die - je nach Art der Impfung - oft ein Leben lang vor der Erkrankung schützen. Allerdings braucht der Körper eine gewisse Zeit, um diese Antikörper zu bilden.

Besteht der Verdacht, dass die Ansteckung mit einer Infektionskrankheit bereits stattgefunden hat, so wird der Arzt sich für eine passive Immunisierung entscheiden. Dabei werden Antikörper gespritzt, die von anderen Menschen oder auch Tieren gegen den Krankheitserreger gebildet wurden. Die Schutzwirkung setzt in diesem Fall sofort ein, hält jedoch nur einige Wochen an, weil der eigene Körper die "Fremdkörper" allmählich wieder abbaut. Die passive Immunisierung kann also auch Mittel der Wahl sein, wenn der gewünschte Impfschutz, z. B. für eine Fernreise, nur vorübergehend erforderlich ist und die Zeit nicht mehr reicht, mittels aktiver Immunisierung selbst Antikörper aufzubauen

Versicherte Impfkosten

Für eine Reihe von vorbeugenden Impfungen, die im Folgenden genannt werden, übernehmen wir die Kosten tariflich – in Anlehnung an den deutschen Standardimpfplan (öffentlich empfohlene Impfungen).

- Diphterie
- Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
- Grippe
- Haemophilus influenza B
- Hepatitis A - nur für Personen mit erhöhtem beruflichen Risiko wie Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, technische Angestellte, Personen mit häufiger Über-tragung von Blutbestandteilen oder mit Krankheiten der Leber, Personen mit einem    Sexualverhalten mit erhöhtem Expositionsrisiko, ehrenamtlich Tätige mit erhöhtem Expositionsrisiko
- Hepatitis-B
- Humane Papillomaviren (HPV) - für Mädchen und Jungen im Alter von 9 - 14 Jahren
- Masern
- Meningokokken - für Kinder bis zum vollendeten Lebensjahr oder für Personen mit Immundefekten
- Mumps
- Pertussis (Keuchhusten)
- Pneumokokken - nur für Kinder bis zum 3. Lebensjahr, für Personen über 60 Jahre oder für Personen mit chronischen Erkrankungen oder Immundefekten sowie bei Liquorfistel oder Cochlea-Implantat
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Rotaviren - für Säuglinge
- Röteln
- Tetanie (Wundstarrkrampf)
- Tollwut - nur für Tierärzte, Jäger und Forstpersonal
- Varizellen (Windpocken)

Impfkosten, die ausschließlich anlässlich einer privaten Reise anfallen, sind den allgemeinen Lebenshaltungskosten zuzurechnen und werden daher nicht erstattet (Ausnahme: Tarif ActiveMe-U). Dies gilt z. B. für Fernreisen, die häufig eine Malaria- und Typhusprophylaxe erfordern.

Impfpass

Bitte lassen Sie alle Impfungen in einen Impfpass eintragen. So verlieren Sie auch nach Jahren nicht die Übersicht, können Auffrischungen rechtzeitig vornehmen lassen und über-flüssige Impfungen vermeiden.

Sinnvolle Impfungen

Impfungen sind durchaus mit Risiken verbunden. Mögliche Impfschäden reichen von Reizungen und Schmerzen, die über die übliche Impfreaktion hinausgehen, über Allergien bis hin zu Hirnschäden, die durch Krampfanfälle und Intelligenzverluste zu schweren Behinderungen führen können.

Sie sollten daher Erkrankungs- und Impfrisiko sorgfältig gegeneinander abwägen. Diese Betrachtung kann für jeden Menschen und für jede in Frage kommende Impfung unterschiedlich ausfallen.

Ein Beispiel:

Eine FSME-Schutzimpfung ("Zeckenschutzimpfung") kann sinnvoll sein, wenn Sie in einem FSME-Verbreitungsgebiet wohnen und sich in der warmen Jahreszeit häufig in der freien Natur aufhalten. Andererseits übertragen Zecken nicht nur das FSME-Virus, sondern auch den Erreger der Lyme-Borreliose, und zwar rund 100 mal häufiger. Man geht von 30.000 bis 60.000 Borreliose-Erkrankungen pro Jahr aus. Gegen diese Krankheit, die mit Herzentzündungen und Nervenschäden einhergehen kann, gibt es keine Impfung! Der einzig sinnvolle Schutz besteht in Kleidung, die die Haut möglichst vollständig abdeckt. Gleichzeitig schützt dies natürlich auch vor einer FSME-Infektion.

Allgemein gehaltene Impfempfehlungen (z. B. in der Presse) sollten Sie also kritisch daraufhin überprüfen, inwieweit sie auf Ihre persönliche Situation zutreffen, und ggf. mit Ihrem Arzt besprechen. Er kennt den Standardimpfplan, die "amtlichen" Impfempfehlungen des Bundesinstituts für Infektionskrankheiten, und er kennt Sie - die besten Voraussetzungen für eine individuelle Beratung.

Wissenswertes zu Reiseimpfungen

Reiseimpfungen sollen sowohl die Einwohner des Gastlandes vor Krankheiten schützen (vom Gastland vorgeschriebene Impfungen) als auch Reisende vor Ansteckungen bewahren (von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlene Impfungen).
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung für oder gegen eine Impfung:

Cholera und Typhus werden durch verunreinigte Speisen und Getränke übertragen - mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen können Sie einer Infektion vorbeugen.
Die Ansteckungsgefahr ist in Touristikzentren und Großstädten westlicher Prägung geringer als in hygienisch wenig erschlossenen Gebieten.

Der richtige Impfzeitpunkt

Der Standardimpfplan oder Impfkalender für Kinder und Jugendliche gibt an, in welchem Alter welche Erst-, Ergänzungs- und Auffrischungsimpfungen vorgenommen werden sollten. Er ist als Richtlinie zu verstehen, von dem je nach persönlichem Gesundheitszustand und der Krankheitssituation im Lande abgewichen werden kann.

So sollten Sie eine Impfung verschieben, wenn Sie nicht völlig gesund sind, wenn eine Allergie gerade besonders stark ist oder wenn Sie Medikamente einnehmen, die das Immunsystem schwächen.

Je nach Art der Impfung dauert es unterschiedlich lange, bis ein ausreichender Immunschutz aufgebaut ist. Lassen Sie sich also rechtzeitig impfen, bevor mit einer Infektion zu rechnen ist.

Zuständigkeiten

Für Impfungen sind Ärzte für Allgemeinmedizin, Internisten, Kinderärzte und in Einzelfällen auch Frauenärzte zuständig; die Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet.

Impfungen nach dem Standardimpfplan für Kinder und Jugendliche werden außerdem kostenlos in den Gesundheitsämtern und den Mütterberatungsstellen durchgeführt.

Impfschadengesetz

Nach dem deutschen Impfschadengesetz haftet der Staat für schwerwiegende Gesundheitsschäden infolge einer im Standardimpfplan öffentlich empfohlenen Schutzimpfung. Entschädigungsansprüche können bei den Versorgungsämtern angemeldet werden. Der Nachweis eines Impfschadens gilt allerdings als äußerst schwierig.

Rat und Hilfe

Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen mit kompetentem Rat zur Verfügung:

Bei Fragen und für weitere Informationen steht Ihnen unser Gesundheitstelefon: 0221 148-41444 (zum Ortstarif) zur Verfügung

Auskunft über die Impfbestimmungen Ihres Reiselandes erteilt auch jedes Tropeninstitut.

Aktuelle Informationen über die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Reiseimpfungen erhalten Sie darüber hinaus in fast jeder Apotheke oder im Centrum für Reisemedizin (Telefon: 0211 90429-0, Internet: www.crm.de).

Bei den Gesundheitsämtern erhalten Sie den aktuellen Standardimpfplan für Kinder und Jugendliche sowie Auskunft über die FSME-Gefährdung Ihrer Region.

KONTAKT: Bei Fragen und für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der 0221 148-41444 zur Verfügung.

 

Stand 11.2018