Donnerstag, April 18, 2024

  

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Die Leistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung seit 2017

Seit 01.01.2017 gelten mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes die 5 neuen Pflegegrade – Sie ersetzen die bisherigen 3 Pflegestufen.
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt. In den Pflegegrad 1 werden erstmals Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind.

Pflegegrade          
Geldleistung (ambulant)
Sachleistung (ambulant)
Entlastungsbetrag (ambulant) *
Leistungsbetrag (vollstationäre
PG 1 -- -- 125 EUR 125 EUR
PG 2 316 EUR 689 EUR 125 EUR 770 EUR
PG 3 545 EUR 1.298 EUR 125 EUR 1.262 EUR
PG 4 728 EUR 1.612 EUR 125 EUR 1.775 EUR
PG 5 901 EUR 1.995 EUR 125 EUR 2.005 EUR

* zweckgebunden

Im einzelnen gibt es folgende Leistungen:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Pflegehilfsmittel
- Verhinderungspflege
- Teilstationäre Leistungen
- Kurzzeitpflege
- Zusätzliche Leistungen für Wohngruppen
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Vollstationäre Pflege
- Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
- Entlastungsbetrag
- Übergangsgeld für Menschen ohne Pflegegrad

Ausführliche Informationen zu den Leistungen finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit. Hier finden Sie den download

Für weitere Informationen rufen Sie uns gerne an: 0800 - 0 328 328 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)